Häufig gestellte Fragen zur Alhambra von Granada
      Ist das Eintrittsticket für die Alhambra im Preis inbegriffen?          
          Ja, bei allen unseren Produkten ist das Eintrittsticket für den Besuch der Alhambra enthalten (mit Ausnahme des Kaufs nur der Audioguide).
              Sind die Eintrittskarten für die Alhambra inbegriffen, wenn ich eine geführte Tour buche?              
      Wenn Sie eine Buchung mit geführter Tour vornehmen, erhalten Sie Ihre Tickets nicht per E-Mail. Sobald Ihre Buchung bestätigt wurde, müssen Sie sich am Tag und zur Uhrzeit der Tour (15 Minuten vor Beginn der Führung) am im Bestätigungsschreiben angegebenen Treffpunkt einfinden. Dort erhalten Sie Ihre Eintrittskarten von unserem Personal und können die Führung mit Ihrem Guide beginnen.
            Sind die Eintrittskarten für die Alhambra inbegriffen, wenn ich eine Buchung mit AUDIOGUIDE mache?              
      Wenn Sie eine Buchung mit Audioguide vornehmen, müssen Sie den Anweisungen in Ihrer Buchungsbestätigung folgen, um ihn herunterzuladen oder abzuholen.
            Welche Dokumente benötige ich für den Zugang zur Alhambra in Granada?              
      Es ist erforderlich, einen gültigen Personalausweis (DNI) oder einen physischen Originalpass mitzuführen.
            Kann ich die Eintrittskarten für die Alhambra in digitalem Format vorzeigen?              
      Ja, kein Problem. Sie können in jedem digitalen Format vorgelegt werden, solange der QR-Code lesbar ist.
            Benötigen Kinder Eintrittskarten für den Zugang zur Alhambra und zu den Palästen?              
      Jede Person benötigt eine Eintrittskarte, unabhängig vom Alter. Ohne Ticket ist kein Zutritt zum Monument möglich.
            Kann ich meine Eintrittskarten für die Alhambra ändern oder stornieren?              
      Nach Abschluss der Buchung, wie auf der Website angegeben und während des Kaufvorgangs ausdrücklich akzeptiert, können Name, Datum, Uhrzeit oder Tickets für die Alhambra von Granada nicht geändert oder storniert werden. Daher besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es gibt keine Ausnahmen oder Gründe (COVID, Krankheit, Arbeit, Reiseannullierung usw.), wie in den offiziellen Bestimmungen des Denkmals angegeben. Dort heißt es: „Erworbene Eintrittskarten sind nicht erstattungsfähig, außer in den folgenden Fällen:“
- Wenn der Besuch aus Gründen, die dem Patronat der Alhambra und des Generalife zuzuschreiben sind, nicht durchgeführt werden konnte.
- Wenn die im Artikel 35 des Dekrets 40/2017 vom 7. März genannten Umstände eintreten.
      - Wenn der Besuch aus Gründen, die dem Patronat der Alhambra und des Generalife zuzuschreiben sind, nicht durchgeführt werden konnte.
- Wenn die im Artikel 35 des Dekrets 40/2017 vom 7. März genannten Umstände eintreten.
Falls eine erworbene Dienstleistung aufgrund der Schließung des Monuments nicht erbracht werden kann, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, die mit der gleichen Zahlungsmethode erfolgt, die für den Kauf verwendet wurde.
            Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?              
      Nein, gemäß dem Gesetz 3/2014 vom 27. März. Artikel 103 legt die Ausnahmen vom Widerrufsrecht fest:
      l) Die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn die Verträge ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Ausführungszeitraum vorsehen.
            Darf man in der Alhambra essen?              
      Nein, Essen im Inneren ist nicht erlaubt. Es gibt bestimmte Bereiche innerhalb der Anlage, die zum Essen, Ausruhen oder für den Toilettenbesuch vorgesehen sind.
            Gibt es eine Gepäckaufbewahrung in der Alhambra und in den Nasridenpalästen?              
      Ja. Die Gepäckaufbewahrungen befinden sich gegenüber dem Palast Karls V. und sind bei Vorlage des Alhambra-Tickets kostenlos.
            Wird der Besuch der Alhambra und des Generalife bei Regen abgesagt?              
      Nein, der Besuch findet bei jeder Wetterlage statt.
            Was passiert, wenn die Alhambra für die Öffentlichkeit geschlossen wird?              
      In Ausnahmefällen kann das Denkmal mit sehr kurzer Vorankündigung geschlossen werden. In diesem Fall können wir den Besuch auf einen anderen Tag verlegen oder Ihnen 100 % des gezahlten Betrags erstatten. Eine Schließung des Monuments ist jedoch sehr selten.
    